AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Influencer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der InfluenceME GmbH, Nymphenburger Str. 42, 80335 München („Anbieter“), bei denen er Werber, Prominente Internets, Blogger, Content Creator und Videohersteller („Influencer“) vermittelt.

Der Anbieter entwickelt im Zuge seiner Tätigkeit ganzheitliche Social-Media Kampagnen für seine Auftraggeber/Kunden und wickelt diese in vollem Umfang ab. Teil dieser Leistung ist auch der Einsatz von Influencern.

Darüber hinaus bietet der Auftraggeber auch Dritten die Möglichkeit, eigenständig Kampagnen über die seine Plattform-Suite („InfluencerME“) abzuwickeln.

Der Anbieter ist nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Influencer bereit. Entgegenstehende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Influencer finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter solchen Bestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Influencer sind ausschließlich Unternehmer iSd § 14 BGB, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die als Wiederverkäufer die Waren des Anbieters weiter verkaufen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Influencer bekanntgegeben und gelten soweit zulässig als akzeptiert, wenn diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widersprochen wird. Bei der Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Anbieter auf die Zweiwochenfrist und die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs hinweisen.

Alle Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellenden Charakter.

Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie durch diese AGB nicht unmittelbar abbedungen werden.

1.        Registrierung, Account

1.1       Der Influencer verpflichtet sich, bei der Erstregistrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Hierzu gehört insbesondere, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden.

1.2       Accountinhaber kann jede natürliche oder juristische Person (z.B. eine Agentur) sein. Jede natürliche Person darf einen Account haben. Das Anlegen von Zweitaccounts ist nicht gestattet.

1.3       Bei Anlegen des Accounts ist der Influencer verpflichtet, ein hinreichend sicheres Passwort zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Der Influencer ist verpflichtet, bei Verlust seines Passworts dieses sofort zu ändern.

1.4       Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln, die die Plattform beschädigen können. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Viren, Programmierungen oder korrupte Dateien. Bei Zuwiderhandlung haftet der Influencer für jeden Schaden, der durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht entstanden ist.

1.5       Der Influencer kann seinen Account jederzeit löschen.

1.6       Der Anbieter behält sich das Recht vor, Influencer von der Nutzung der Plattform insgesamt ohne Nennung von Gründen auszuschließen. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Angebot der Plattform des Anbieters besteht ausdrücklich nicht.

2.      Vertragsschluss

2.1       Der Anbieter stellt registrierten Influencern Angebote über verschiedene Werbekampagnen zur Verfügung, die die Influencer erstellen, oder an denen sie teilnehmen können. Verträge kommen nur zwischen dem Anbieter und dem Influencer zustande.

2.2       Der Anbieter übersendet dem Influencer ein individuelles Angebot per E-Mail oder über das Portal, welches die Kampagnenbeschreibung unter Angabe des Plots, der Anforderungen und der Rahmenbedingungen konkretisiert.

2.3       Der Influencer kann dieses Angebot, soweit dort nicht anders geregelt, binnen 7 Tagen annehmen. Erfolgt das Angebot im Portal, ist die Annahme über die dort vorgesehenen Wege zu beantworten. Erfolgt das Angebot per E-Mail, ist das Angebot in Textform (beispielsweise mit einer Antwort „OK“ auf die E-Mail des Anbieters hin) anzunehmen.

2.4       Nach Fertigstellung der Kampagne durch den Influencer übermittelt dieser die gefertigten Inhalte (Texte, Bilder, Videos) an den Anbieter zur Abnahme. Der Influencer überträgt dem Anbieter mit Übermittlung der Daten die Nutzungsrechte nach Ziff. 9.

Der Anbieter wird die Inhalte prüfen und freigeben. Nach Freigabe durch den Anbieter wird der Influencer die Kampagne in den vertraglich festgelegten Kanälen veröffentlichen und seinen Abonnenten, Fans, Followern, etc. für die Dauer von mindestens einem Jahr zur Verfügung stellen, sofern nicht ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Vertraglich veröffentlichter Content darf der Influencer vor Ablauf der Mindestdauer nur nach Genehmigung des Anbieters entfernen.

2.5       Der Influencer wird dem Anbieter nach Leistungserfüllung einen Leistungsnachweis (Screenshot) liefern.

2.6       Übermittelt der Anbieter einen Tracking-Link, Gutscheincode o.ä., darf dieser ausschließlich wie vertraglich vereinbart geteilt werden. Der Influencer darf diese nicht modifizieren oder manipulieren, insbesondere keine Views, Klicks, Likes oder Ähnliches kaufen, um Einfluss auf das Tracking zu nehmen.

3.      Vergütung, Zahlung

3.1       Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten werden im Angebot angegeben. Dies versteht sich als Nettopreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2       Nach kundenseitigem Kampagnenabschluss sowie nach Abschluss der Werbephase (Amplification) erstellt der Anbieter einen Gutschriftenbeleg. Die Zahlung wird 60 Tage nach Erstellung des Gutschriftenbelegs fällig und erfolgt auf das im Account hinterlegte Konto des Influencers. Voraussetzung für die Zahlung ist ein erfolgter Kampagnenabschluss, die Zahlung durch den Kunden sowie der Abschluss der Werbephase (Amplification). Die Gutschriften sind auf den Ultimo des Monats in der die letzte beauftragte Leistung erfolgt ist datiert. Accountinhaber // Gutschriftsempfänger und Kontoinhaber müssen identisch sein. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an eine deutsche IBAN-Kontonummer.

3.3       Grundlage für die Abrechnung nach Tracking sind nur die Daten, die über den unveränderten Tracking-Link erzeugt werden.

4.      Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten

4.1       Der Influencer ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten dem Influencer zur Vertragserfüllung notwendige Informationen nicht zur Verfügung stehen, muss er diese unverzüglich beim Anbieter anfordern.

Insbesondere ist dem Influencer bewusst, dass er ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (Ziff. 2.3) eine aktive Pflicht zur Vertragserfüllung hat. Dies bedeutet für die jeweilig gebuchte Kampagne insbesondere,

  • An vereinbarten Events und Terminen pünktlich teilzunehmen bzw. die Teilnahme bei nicht vom Influencer zu vertretenden Gründen rechtzeitig abzusagen;
  • Nachrichten des Anbieters zeitnah (binnen 48 Stunden) zu beantworten;
  • Nach Anfrage durch den Anbieter diesem „InSights“ als Screenshots binnen 2 Tagen bereitzustellen

4.2       Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

4.3      Der Influencer darf den vertragsgemäß bereitgestellten Content nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters vor Ablauf der vereinbarten Dauer löschen oder die Sichtbarkeit einschränken, muss diese jedoch löschen, wenn der Anbieter dies fordert. Das Gleiche gilt für die Sichtbarkeit von Likes und Kommentaren.

4.4       Der Influencer darf seinen Kanal, auf dem vertragsgemäß bereitgestellter Content veröffentlicht ist, während vereinbarten Dauer nicht löschen oder einem Dritten übertragen.

4.5       Der Influencer muss, sofern dies vorgeschrieben ist, notwendige Kennzeichnungen, insbesondere die Kennzeichnung als Werbung, an dem veröffentlichten Content anbringen. Der Influencer stellt den Anbieter hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnung ergebenden Haftung frei, einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten.

4.6       Der Influencer wird keine negativen Äußerungen über den Anbieter sowie über Auftraggeber und seine Produkte/Leistungen tätigen.

4.7       Der Influencer bestätigt, dass sein Account keine ungewöhnlichen oder auffälligen Follower-Aktivitäten aufweist. Er erkennt an, dass die Art und Zahl seiner Follower, Likes oder sonst die Qualität und Quantität seiner Reichweite ein wertbildender Faktor für alle von ihm durchgeführten Kampagnen sind. Auffällige Darstellungen sowie falsche Angabe hierzu stellen einen Mangel dar und berechtigen den Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag sowie zum Schadensersatz.

5.     Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbot

5.1 Der Influencer hatte bisher noch keinen Kontakt zum Auftraggeber. Ihm ist bekannt, dass er an den Auftraggeber nur durch den Anbieter gekommen ist und das Geschäftsmodell des Anbieters ausschließlich darin besteht, diesen Kontakt zu vermitteln. Es ist dem Influencer aus diesem Grund daher nicht gestattet, innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Monaten unter Umgehung des Anbieters den Auftraggeber direkt oder indirekt, beispielsweise über sein Management, zu kontaktieren, insbesondere um ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber über die Erstellung einer weiteren Kampagne einzugehen. Das Verbot zur Kontaktaufnahme bezieht sich sowohl auf die Führungsebene des Auftraggebers, sowie auf jeden einzelnen Mitarbeiter, mit der der Influencer im Rahmen der vom Anbieter vermittelten Kampagne Kontakt hatte.

Ausgenommen hiervon sind Kontakte, die nicht durch den Influencer initiiert werden, sowie Kontakte, die von berechtigten Interessen des Influencers gedeckt sind. Der Influencer wird in diesem Fall sofort den Anbieter kontaktieren und ihm das berechtigte Interesse nachweisen.

5.2 Die Frist beginnt bei Neubeauftragung von Kampagnen von vorn.

5.3 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Hierunter fällt insbesondere der Name des Auftraggebers, als auch die Art der Kampagne, die Plattform sowie individuelle Vorgaben und Wünsche zur Kampagne. Dem Influencer ist es untersagt, diese Informationen zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Anbieters erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. Hiervon ausgenommen sind solche Informationen über die Kampagne, die dem Influencer bei vor Übersendung des Angebots nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.

6.      Vertragsstrafe

6.1 Der Influencer verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der in dieser Vereinbarung oder der gesetzlich geregelten Pflichten zum Schutz von vertraulichen Informationen unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe an den Anbieter zu zahlen, deren Höhe dieser nach seinem Ermessen festsetzen kann, deren Angemessenheit der Influencer von einem zuständigen Gericht überprüfen lassen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt; eine etwaige Vertragsstrafe wird hierbei angerechnet. Der Influencer bleibt vorbehalten, einen fehlenden oder geringeren Schaden nachzuweisen.

6.2       Bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten (Ziff. 4) beträgt die Vertragsstrafe je nach Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 2.000 Euro.

6.3       Bei einem vertragswidrig begründeten Geschäftsverhältnis (Ziff. 5) orientiert sich die Höhe der Vertragsstrafe an dem Umsatz des Influencers aus dem vertragswidrig begründeten Geschäftsverhältnis. Der Influencer hat hier gegenüber dem Anbieter eine Auskunftspflicht. Die Vertragsstrafe beträgt je nach Schwere des Verstoßes zwischen 50% und 500% hiervon. Darüber hinaus entfällt der bisher entstandene Honoraranspruch des Influencers rückwirkend. Etwaig schon gezahltes Honorar ist an den Anbieter zurückzuzahlen.

7.      Rücktritt, Kündigung

7.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

7.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Influencer hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

8.      Gewährleistung

8.1 Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des InfluenceME Portals. Der Zugriff kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Anspruch des Influencers, wenn dieser nicht auf den Service des Anbieters zugreifen kann.

8.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die korrekte Datenerfassung des generierten Tracking-Links.

8.3 Der Influencer leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen und garantiert, dass der Anbieter die Kampagne ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Im Übrigen gelten die werkvertraglichen Vorschriften über die Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln.

8.4 Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

9.      Allgemeine Haftung

9.1 Der Anbieter haftet dem Influencer stets für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

9.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Influencer regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individual vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Absatz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Absatz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

9.3 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Influencer erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Influencer vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung gemäß den nach Art der Daten angemessenen Sorgfaltspflichten durchgeführt hat.

9.4 Der Anbieter haftet nicht für vom Auftraggeber oder von den Influencern eingestellte Inhalte, insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung.

10.    Urheberrecht, Nutzungsrechte

10.1 Der Influencer überträgt dem Anbieter mit Übermittlung der Daten zur Abnahme (Ziff. 2.4) ein einfaches Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung in jeglicher Form und in jeglichem Umfang. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte werden zeitlich und räumlich uneingeschränkt eingeräumt. Der Lizenzgegenstand darf vom Anbieter an die Auftraggeber unterlizensiert werden, wobei eine Zustimmung des Influencers nicht erforderlich ist. Die Rechteeinräumung erfolgt für alle möglichen Rechte und Nutzungsarten, insbesondere

10.1.1 Vervielfältigungsrecht, insbesondere die Reproduktion auf ähnlichen sowie anderen als den ursprünglich verwendeten Bild- und Tonträgern;

10.1.2 Verbreitungs- und Senderecht, insbesondere die Verwendung des Lizenzgegenstands, eines Vervielfältigungsstücks oder einer Bearbeitung für Werbemaßnahmen und zur Vermarktung von Produkten im Zusammenhang mit Werbung in TV und Internet, wobei die Anzahl der Ausstrahlungen, das Sendeverfahren und das konkrete Rechtsverhältnis zwischen Sendeanstalt und Empfänger unerheblich sind;

10.1.3 Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung;

10.1.4 Ausstellungs- Vortrags-, Vorführungs- und Ausführungsrechts, insbesondere die öffentliche und mittelbare öffentliche Wiedergabe mit einem gewerblichen Interesse, unabhängig vom verwendeten Bild- oder Tonträger und Format;

10.1.5 Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht.

10.2 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer die Nutzungs- und Verwertungsrechte für alle bisher unbekannten Nutzungsarten ein. Es gelten die Vorschriften der §§ 31a, 89 UrhG.

10.3 Der Lizenzgeber verzichtet unwiderruflich auf die Urhebernennung.

10.4 Der Lizenzgeber versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, wonach die vertragsgemäße Verwendung der Lizenzgegenstände Rechte Dritter verletzten könnte. Sofern gegen den Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte Ansprüche durch Dritte erhoben werden, stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer hiervon auf Aufforderung frei.

10.5 Der Influencer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte an den von ihm in der Kampagne ggfs. verwendeten Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstigen Materialen verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen zur Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne zu benutzen, wird ihm in Unterlizenz vom Anbieter erteilt.

10.6 Der Influencer ist darüber hinaus verpflichtet, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialen bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialen, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. In gleicher Weise ist der Influencer verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.

10.7 Der Influencer ist verpflichtet, sich nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbskonform zu verhalten und insbesondere keine irreführenden Angaben, vor Allem über seine Reichweite und Bekanntheit sowie die beworbenen Produkte zu machen. Der Influencer darf weiterhin keine Namen oder Vergleiche mit und von Konkurrenzunternehmen des Auftraggebers nennen oder andere Marken verlinken.

10.8 Der Influencer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird den Anbieter jedweden Schaden ersetzen, der durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist, einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten.

10.9 Der Influencer räumt dem Anbieter das Recht ein, sämtliche Inhalte seiner Social Media Accounts, ganz oder in Teilen zu veröffentlichen oder öffentlich zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, um die Bekanntheit des Influencers zu erhöhen. Der Influencer garantiert, dass die Inhalte seiner Accounts keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte, verletzen. Der Influencer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung des Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechten gegen den Anbieter geltend machen.

11.    Datenschutz

11.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden vom Anbieter als Verantwortlichem verarbeitet, um Dritten die Nutzung des Portals zu ermöglichen. Diese personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verarbeitet, Rechtsgrundlage ist dementsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Anbieters verwiesen.

11.2 Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals oder von Kampagnen für interne Geschäfts- und/oder Betriebszwecke zu verwenden, insbesondere zur Analyse der Nutzung und zur Verbesserung des Portals. Der Influencer erteilt eine entsprechende Weisung zur Anonymisierung der hierfür erforderlichen Daten.

11.3 Im Rahmen der Nutzung des Portals kann der Anbieter personenbezogene Daten seiner Kunden und sonstiger Betroffener verarbeiten. Der Influencer ist dabei Verantwortlicher und der Anbieter ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.

12.    Sonstiges

12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Influencers finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Annahme der Leistungen durch den Influencer gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Influencers.

Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.

12.4 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Influencer auch an dessen Sitz verklagen.

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