AGB

Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Influencer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der InfluenceME GmbH, Nymphenburger Str. 42, 80335 München („Anbieter“), bei denen er Werber, Prominente des Internets, Blogger, Content Creator und Videohersteller („Influencer“; Anbieter und Influencer gemeinsam die „Parteien“, jeder einzeln „Partei“) beauftragt. Sie bilden den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Influencer. Die Details der Zusammenarbeit der Parteien werden durch den Inhalt des jeweils im Einzelfall geschlossenen Vertrags („Einzelbeauftragung“) konkretisiert.

Der Anbieter entwickelt im Zuge seiner Tätigkeit ganzheitliche Social-Media-Kampagnen für seine Auftraggeber („Marke“) und wickelt diese in vollem Umfang ab. Teil dieser Leistung ist auch der Einsatz von Influencern. Für die Auswahl, Ansprache, Vertragsanbahnung und die weiteren Schritte stellt der Anbieter dem Influencer eine Plattform-Suite („InfluenceME“) zur Verfügung. Darüber hinaus bietet der Anbieter auch Dritten die Möglichkeit, eigenständig Kampagnen über InfluenceMe abzuwickeln.

Der Anbieter ermöglicht dem Influencer die Nutzung von InfluenceMe. Mit der Registrierung des Influencers auf InfluenceMe kommt eine vertragliche Beziehung zwischen dem Influencer und dem Anbieter zustande, die den Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit definiert („Vertrag“). Dem Vertrag liegen die nachfolgenden AGB zugrunde.

  1. Registrierung, Account

1.1       Die Registrierung auf InfluenceMe ist ausschließlich solchen Influencern eröffnet, die den Vertrag in ihrer Eigenschaft als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen abschließen.

1.2       Der Influencer verpflichtet sich, bei der Erstregistrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Hierzu gehört insbesondere, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden.

1.3       Accountinhaber kann jede natürliche oder juristische Person (z.B. eine Agentur) sein. Jede natürliche Person darf einen Account haben. Das Anlegen von Zweitaccounts ist nicht gestattet.

1.4       Bei Anlegen des Accounts ist der Influencer verpflichtet, ein hinreichend sicheres Passwort zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Der Influencer ist verpflichtet, bei Verlust seines Passworts dieses sofort zu ändern.

1.5       Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln, die InfluenceMe beschädigen können. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Viren, Programmierungen oder korrupte Dateien. Bei Zuwiderhandlung haftet der Influencer für jeden Schaden, der durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht entstanden ist.

1.6       Vorbehaltlich Ziffer 7.1 kann der Influencer seinen Account jederzeit löschen lassen.

1.7       Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Influencer von der Nutzung von InfluenceMe insgesamt ohne Nennung von Gründen auszuschließen. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Angebot auf InfluenceMe besteht ausdrücklich nicht.

  1. Vertragsschluss

2.1       Gegenstand des Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Influencer ist die Erstellung einer oder Teilnahme des Influencers an einer Werbekampagne, zu der InfluenceMe durch die Marke beauftragt wird („Kampagne“). Eine Kampagne besteht aus verschiedenen Inhalten in Form von Posts, Reels, Stories, Videos, TikToks und vergleichbaren Formaten sowie deren Begleittexte, Beschreibungen, Titel, Hashtags, Markierungen und vergleichbaren Anhängen, deren Art, Gestaltung, Platzierung, Umfang und Veröffentlichungszeitpunkt Gegenstand der jeweiligen Einzelbeauftragung ist („Content“, einzelne Bestandteile „Contentpiece“).

2.2       Der Anbieter wird dem Influencer hierzu vorbehaltlich seiner Eignung zur Förderung der jeweiligen Kampagne Angebote zur Erstellung von geeigneten Kampagnen oder zur Erstellung von Content als Bestandteil von Kampagnen machen. Ein Rechtsanspruch des Influencers auf die Abgabe von Angeboten durch den Anbieter besteht ausdrücklich nicht. Verträge kommen nur zwischen dem Anbieter und dem Influencer zustande.

2.3       Der Anbieter übersendet dem Influencer ein individuelles Angebot per E-Mail oder über das Portal, welches die Kampagne unter Angabe des Plots, der Anforderungen und der Rahmenbedingungen („Kampagnenbeschreibung“) konkretisiert.

2.4       Der Influencer kann dieses Angebot, soweit dort nicht anders geregelt, binnen 7 Tagen annehmen. Erfolgt das Angebot im Portal, ist die Annahme über die dort vorgesehenen Wege zu beantworten. Erfolgt das Angebot per E-Mail, ist das Angebot in Textform (beispielsweise mit einer Antwort „OK“ auf die E-Mail des Anbieters hin) anzunehmen. Mit der Erklärung des vorbehaltlosen Einverständnisses des Influencers kommt der Vertrag zustande.

2.5       Nach der Fertigstellung des Contents durch den Influencer übermittelt dieser den gefertigten Content zur Abnahme an den Anbieter. Der Influencer überträgt dem Anbieter mit der Übermittlung der Daten die Nutzungsrechte an dem übermittelten Content nach Ziff. 10. Der Influencer ist verpflichtet, den vereinbarten Content oder die jeweils vereinbarten Contentpieces innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zustellung des zugesandten Produkts zur Freigabe einzureichen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Als Zustellung gilt der Zeitpunkt, an dem das Paket durch den jeweiligen Transportdienstleister an die vom Influencer angegebene Adresse zugestellt wird. Sollte der Influencer zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein und das Paket stattdessen an einen Ablageort oder eine Abholfiliale weitergeleitet werden, beginnt die Frist ebenfalls ab diesem Zeitpunkt, unabhängig davon, wann der Influencer das Paket tatsächlich entgegennimmt.

2.6       Der Anbieter wird den Content prüfen und freigeben. Nach der Freigabe durch den Anbieter wird der Influencer den Content in den vertraglich festgelegten Kanälen veröffentlichen und seinen Abonnenten, Fans, Followern, etc. für die Dauer von mindestens einem Jahr („Mindestdauer“) zur Verfügung stellen, sofern nicht ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Den aufgrund einer Einzelbeauftragung veröffentlichten Content darf der Influencer vor Ablauf der Mindestdauer oder, soweit in der Einzelbeauftragung vereinbart, vor Ablauf der vereinbarten Dauer nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters löschen oder die Sichtbarkeit des Contents einschränken. Der Influencer muss den Content jedoch unverzüglich löschen, wenn der Anbieter dies verlangt. Das Gleiche gilt für die Sichtbarkeit von Likes und Kommentaren.

2.7       Falls die Insights eines der geforderten Contentpieces weniger als 60 % der in der Einzelbeauftragung vereinbarten Impressions erreichen, verpflichtet sich der Influencer, für die Marke zusätzlich zu dem in der Einzelbeauftragung vereinbarten Content eine kostenlose Story auf Instagram zu veröffentlichen, die ein mindestens 15-sekündiges Bewegtbild enthält. Für die Abnahme der kostenlosen Story gilt sinngemäß Ziffer 2.5.

2.8       Der Influencer wird dem Anbieter nach Leistungserfüllung einen Leistungsnachweis als Screenshot liefern.

2.9       Übermittelt der Anbieter einen Tracking-Link, Gutscheincode o.ä. („Tracking“), darf dieser ausschließlich wie vertraglich vereinbart geteilt werden. Der Influencer darf in das Tracking nicht eingreifen, es nicht modifizieren oder manipulieren, und insbesondere keine Views, Klicks, Likes oder Ähnliches kaufen, um Einfluss auf das Tracking zu nehmen.

  1. Vergütung, Zahlung

3.1       Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten sowie die Höhe der jeweiligen Vergütung werden im Angebot als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

3.2       Nach Kampagnenabschluss der Marke sowie nach Abschluss der Werbephase (Amplification) erstellt der Anbieter einen Gutschriftenbeleg. Die Zahlung wird 60 Tage nach Erstellung des Gutschriftenbelegs fällig und erfolgt auf das im Account hinterlegte Konto des Influencers. Voraussetzung für die Zahlung ist ein erfolgter Abschluss der Kampagne, die Zahlung durch die Marke sowie der Abschluss der Werbephase (Amplification). Die Gutschriften sind auf den Ultimo des Monats, in dem die letzte beauftragte Leistung erfolgt ist, datiert. Accountinhaber, Gutschriftsempfänger und Kontoinhaber müssen identisch sein. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an eine deutsche IBAN-Kontonummer.

3.3       Grundlage für die Abrechnung nach Tracking sind nur die Daten, die aus dem unveränderten Tracking generiert werden.

  1. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten

4.1       Der Influencer ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten dem Influencer zur Vertragserfüllung notwendige Informationen nicht zur Verfügung stehen, muss er diese unverzüglich beim Anbieter anfordern.

Insbesondere ist dem Influencer bewusst, dass er ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (Ziff. 2.3) eine aktive Pflicht zur Vertragserfüllung hat. Dies bedeutet für die jeweilig gebuchte Kampagne insbesondere,

  • An vereinbarten Events und Terminen pünktlich teilzunehmen bzw. die Teilnahme im Falle nicht vom Influencer zu vertretender Gründe rechtzeitig abzusagen;
  • Nachrichten des Anbieters zeitnah (binnen 48 Stunden) zu beantworten;
  • Nach Anfrage durch den Anbieter diesem Insights als Screenshots binnen 2 Tagen zur Verfügung zu stellen.

4.2       Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die im Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.  

4.3       Der Influencer darf seinen Kanal, auf dem vertragsgemäß bereitgestellter Content veröffentlicht ist, während vereinbarten Dauer nicht löschen oder einem Dritten übertragen.

4.4       Der Influencer muss, sofern dies vorgeschrieben ist, notwendige Kennzeichnungen, insbesondere die Kennzeichnung als Werbung, an dem veröffentlichten Content anbringen. Der Influencer stellt den Anbieter hiermit ausdrücklich von jedweder sich aus einer fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnung ergebenden Haftung frei, einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten.

4.5       Der Influencer wird keine negativen Äußerungen über den Anbieter sowie über Auftraggeber und seine Produkte und/oder Leistungen tätigen.

4.6       Der Influencer bestätigt, dass sein Account keine ungewöhnlichen oder auffälligen Follower-Aktivitäten aufweist. Er erkennt an, dass die Art und Zahl seiner Follower, Likes oder sonst die Qualität und Quantität seiner Reichweite ein wertbildender Faktor für alle von ihm durchgeführten Kampagnen sind. Auffällige Darstellungen sowie falsche Angabe hierzu stellen eine schwerwiegende Vertragsstörung dar und berechtigen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zum Schadensersatz.

  1. Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbot

5.1       Der Influencer hatte bisher noch keinen Kontakt zur Marke. Ihm ist bekannt, dass seine Zusammenarbeit mit der Marke nur durch den Anbieter zustande kommt und das Geschäftsmodell des Anbieters ausschließlich darin besteht, diesen Kontakt zu vermitteln. Es ist dem Influencer aus diesem Grund daher nicht gestattet, innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Monaten unter Umgehung des Anbieters die Marke direkt oder indirekt, beispielsweise über sein Management, zu kontaktieren, insbesondere um ein Vertragsverhältnis mit der Marke über die Erstellung einer weiteren Kampagne einzugehen. Das Verbot zur Kontaktaufnahme bezieht sich sowohl auf die Führungsebene der Marke, sowie auf jeden einzelnen Mitarbeiter der Marke, mit dem der Influencer im Rahmen der vom Anbieter vermittelten Kampagne Kontakt hatte. Ausgenommen hiervon sind Kontakte, die nicht durch den Influencer initiiert werden, sowie Kontakte, die von berechtigten Interessen des Influencers gedeckt sind. Der Influencer wird in diesem Fall sofort den Anbieter kontaktieren und ihm das berechtigte Interesse nachweisen. Die Frist beginnt bei der Beauftragung einer neuen Kampagne von vorn.

5.2       Die Parteien sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Hierunter fällt insbesondere der Name des Auftraggebers, als auch die Art der Kampagne, die Plattform sowie individuelle Vorgaben und Wünsche zur Kampagne („Vertrauliche Information(en)“). Dem Influencer ist es untersagt, die Vertraulichen Informationen zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen. Die Weitergabe Vertraulicher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Anbieters erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Vertraulichen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. Hiervon ausgenommen sind solche Informationen über die Kampagne, die dem Influencer vor Übersendung des Angebots nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.

  1. Vertragsstrafe

6.1       Der Influencer verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der in dieser Vereinbarung oder der gesetzlich geregelten Pflichten zum Schutz der Vertraulichen Informationen unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine der Höhe nach in das Ermessen des Anbieters gestellte Vertragsstrafe an den Anbieter zu zahlen, deren Angemessenheit der Influencer im Streitfall von einem zuständigen Gericht überprüfen lassen kann. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt; eine etwaige Vertragsstrafe wird hierbei angerechnet. Dem Influencer bleibt vorbehalten, einen fehlenden oder geringeren Schaden nachzuweisen.

6.2       Bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten (Ziff. 2.4, Ziff. 4) beträgt die Vertragsstrafe je nach Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 2.000 Euro.

6.3       Bei einem vertragswidrig begründeten Geschäftsverhältnis (Ziff. 5) orientiert sich die Höhe der Vertragsstrafe an dem Umsatz des Influencers aus dem vertragswidrig begründeten Geschäftsverhältnis („Fehlerhafter Umsatz“). Hierüber hat der Influencer gegenüber dem Anbieter eine Auskunftsverpflichtung. Die Vertragsstrafe beträgt je nach Schwere des Verstoßes zwischen 50% und 500% des Fehlerhaften Umsatzes. Darüber hinaus entfällt der bisher entstandene Anspruch des Influencers auf eine Vergütung rückwirkend. Etwaig schon gezahlte Vergütungen ist an den Anbieter zurückzuzahlen.

  1. Rücktritt, Kündigung

7.1       Der Influencer ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen dazu berechtigt, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform – E-Mail genügt – gegenüber dem Anbieter zu erklären. Eine eigenständige Stilllegung oder Löschung des Accounts durch den Influencer ohne die Mitwirkung des Anbieters ist nicht vorgesehen.

7.2       Hinsichtlich der Einzelbeauftragungen wird das Recht des Influencers zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen richten sich die wechselseitigen Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn dem Influencer eine schwerwiegende Vertragsstörung zur Last fällt. Als schwerwiegende Vertragsstörungen gelten insbesondere, wenn auch nicht abschließend, Verstöße gegen die Ziffern 4.6, 5.1 und 5.2 sowie sämtliche Verstöße, die den Anbieter zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe berechtigen.

7.3       Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

7.4       Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Influencer hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

7.5       Wenn der Anbieter Kenntnis von einem schwerwiegenden Vertragsverstoß erlangt, ist er bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich noch nicht ausgezahlter Vergütungen gegenüber dem Influencer berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der Anbieter als Schadensersatz für den jeweiligen Vertragsverstoß oder als Vertragsstrafe zu fordern berechtigt ist.

  1. Gewährleistung

8.1       Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit von InfluenceMe. Der Zugriff kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Ansprüche des Influencers, wenn dieser nicht auf den Service des Anbieters zugreifen kann, werden ausgeschlossen.

8.2       Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die korrekte Datenerfassung durch das jeweilige Tracking.

8.3       Der Influencer leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der in der Einzelbeauftragung vereinbarten Leistungen und garantiert, dass der Anbieter die Kampagne ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Im Übrigen gelten die werkvertraglichen Vorschriften über die Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln.

  1. Allgemeine Haftung

9.1       Der Anbieter haftet dem Influencer stets für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

9.2       Der Anbieter haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Influencer regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.3       Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individual vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Absatz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Absatz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

9.4       Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Influencer erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Influencer vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung gemäß den nach Art der Daten angemessenen Sorgfaltspflichten durchgeführt hat.

9.5       Der Anbieter haftet nicht für den durch die Marke oder von dem Influencer eingestellten Content, insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung.

  1. Urheberrecht, Nutzungsrechte

10.1      Der Influencer überträgt dem Anbieter mit Übermittlung der Daten zur Abnahme (Ziff. 2.5) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes und ohne Zustimmung des Influencers unterlizenzierbares Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung in jeglicher Form und in jeglichem Umfang. Die Rechteeinräumung erfolgt für alle bekannten Rechte und Nutzungsarten, insbesondere das

10.1.1   Vervielfältigungsrecht, insbesondere die Reproduktion auf ähnlichen sowie anderen als den ursprünglich verwendeten Bild- und Tonträgern;

10.1.2   Verbreitungs- und Senderecht, insbesondere die Verwendung des Lizenzgegenstands, eines Vervielfältigungsstücks oder einer Bearbeitung für Werbemaßnahmen und zur Vermarktung von Produkten im Zusammenhang mit Werbung in TV und Internet, wobei die Anzahl der Ausstrahlungen, das Sendeverfahren und das konkrete Rechtsverhältnis zwischen Sendeanstalt und Empfänger unerheblich sind;

10.1.3   Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG);

10.1.4   Ausstellungs- Vortrags-, Vorführungs- und Ausführungsrecht, insbesondere die öffentliche und mittelbare öffentliche Wiedergabe mit einem gewerblichen Interesse, unabhängig vom verwendeten Bild- oder Tonträger und Format;

10.1.5   Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht.

10.2      Der Influencer räumt dem Anbieter die Nutzungsrechte für alle nach dem Abschluss der jeweiligen Einzelbeauftragung entwickelten, unbekannten Nutzungsarten ein. Es gelten die Vorschriften der §§ 31a, 89 UrhG.

10.3      Der Influencer verzichtet unwiderruflich auf die Urhebernennung.

10.4      Der Influencer versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, wonach die vertragsgemäße Verwendung des Contents Rechte Dritter verletzten könnte. Sofern gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte Ansprüche durch Dritte erhoben werden, stellt der Influencer den Anbieter hiervon auf Aufforderung frei.

10.5      Der Influencer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte an den von ihm in der Kampagne ggfs. verwendeten Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstigen Materialen verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte, das Formatrecht, schuldrechtliche Enthaltungsverpflichtungen sowie Rechte am eigenen Bild, am eigenen Wort und an der eigenen Stimme. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen zur Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne zu benutzen, wird ihm in Unterlizenz vom Anbieter erteilt.

10.6      Der Influencer ist darüber hinaus verpflichtet, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialen bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialen, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. In gleicher Weise ist der Influencer verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.

10.7      Der Influencer ist verpflichtet, sich nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbskonform zu verhalten und insbesondere keine irreführenden Angaben, vor Allem über seine Reichweite und Bekanntheit sowie über die beworbenen Produkte zu machen. Der Influencer darf weiterhin keine Namen oder Vergleiche mit und von Konkurrenzunternehmen des Auftraggebers nennen oder andere Marken verlinken.

10.8      Der Influencer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird den Anbieter jedweden Schaden ersetzen, der durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist, einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten.

10.9      Der Influencer räumt dem Anbieter das Recht ein, sämtliche Inhalte seiner Social-Media-Accounts, ganz oder in Teilen zu veröffentlichen oder öffentlich zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, um die Bekanntheit des Influencers zu erhöhen. Der Influencer garantiert, dass die Inhalte seiner Accounts keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte, verletzen. Der Influencer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung des Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechten gegen den Anbieter geltend machen.

  1. Datenschutz

11.1      Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden vom Anbieter als Verantwortlichem verarbeitet, um Dritten die Nutzung des Portals zu ermöglichen. Diese personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verarbeitet, Rechtsgrundlage ist dementsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Anbieters verwiesen.

11.2      Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals oder von Kampagnen für interne Geschäfts- und/oder Betriebszwecke zu verwenden, insbesondere zur Analyse der Nutzung und zur Verbesserung des Portals. Der Influencer erteilt eine entsprechende Weisung zur Anonymisierung der hierfür erforderlichen Daten.

11.3      Im Rahmen der Nutzung des Portals kann der Anbieter personenbezogene Daten der Marke und sonstiger Betroffener verarbeiten. Der Influencer ist dabei Verantwortlicher und der Anbieter ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die durch diese Verweisung ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.

  1. Schlussbestimmungen

12.1      Der Vertrag, diese AGB und die übrigen als wesentliche Bestandteile in den Vertrag einbezogenen Anlagen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand dar. Weitergehende, auch mündliche, Vereinbarungen bestehen nicht und verlieren mit Abschluss des Vertrags jedenfalls ihre Wirksamkeit.

12.2      Der Anbieter ist nur auf der Grundlage dieser AGB zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Influencer bereit. Mit der Registrierung eines Influencer-Accounts auf InfluenceMe akzeptiert der Influencer die AGB des Anbieters unter Verzicht auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Influencers. Entgegenstehende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Influencers finden auch dann keine Anwendung auf den Vertrag, wenn der Anbieter solchen Bestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn der Anbieter schriftlich sein Einverständnis mit deren Geltung erklärt hat. Auch in diesem Fall gelten ergänzend die AGB des Anbieters.

12.3      Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden den Influencer bekanntgegeben und gelten, soweit zulässig, als akzeptiert, wenn diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widersprochen wird. Bei der Bekanntgabe der geänderten AGB wird der Anbieter auf die Zweiwochenfrist und die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs hinweisen.

12.4      Alle Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellenden Charakter. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie durch diese AGB nicht unmittelbar abbedungen werden.

12.5      Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit die AGB für eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder die Ausübung eines Gestaltungsrechts wie Kündigungen oder den Rücktritt Schriftform vorsehen, genügt Textform nicht.

12.6      Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrags oder dieser AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine mit den gesetzlichen Regelungen vereinbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten die Parteien in den AGB einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke getroffen hätten. 

12.7      Auf den Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Influencer findet unter Ausschluss eventueller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.8      Sofern der Influencer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien vorbehaltlich eines sich aus zwingendem Recht ergebenden ausschließlichen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag als Gerichtsstand das für die jeweilige Streitsache zuständige Gericht am Sitz des Anbieters. Es steht dem Anbieter frei, stattdessen am Sitz des Influencers zu klagen.

Copyright © 2016 - 2019 - Influencer Marketing Agentur - Influencer Plattform - München, Hamburg, Berlin - seit 2001 - All rights reserved

Impressum Datenschutz